Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the cookie-law-info domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/jgresell12/domains/uni-rlangen.de/public_html/wp-includes/functions.php on line 6114 Strafregisterauszug - Uni Rlangen Ihr Portal für umfassende Informationen
strafregisterauszug beantragen

Manchmal gibt es Momente, in denen es einen Auszug aus dem Strafregister benötigt. Meistens dann, wenn ein Job bevorsteht oder eine Wohnung besichtigt wird. Doch es gibt noch mehr Beispiele. Was genau ist ein Strafregisterauszug, was steht drinnen und wer kann ihn beantragen? All diese Fragen und mehr soll der folgende Ratgeber beantworten.

strafregisterauszug beantragen

Was steht im Strafregisterauszug?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, was überhaupt im Zeugnis steht. Generell kann es von Land zu Land zu Unterschieden kommen. Letztendlich stehen darin Verbrechen und Urteile über eine Person, die in der Vergangenheit begangen wurden. Selbst Urteile über Vertetungen werden darin festgehalten. Ab und zu kann es vorkommen, dass die Fristen verstrichen sind. Das hängt aber ganz von der Strafe ab. Kurz und knapp braucht es den Auszug bei folgenden Situationen:

-> bei der Suche nach einem Job

-> Mietwohnung

-> Nachweis in Berufen wie Bank, Justiz, Flughafen

-> Erwerb eines Patents

-> Prozess für Visum

-> Bewilligung einer Waffe

-> Einbürgerungsgesuch

Antrag

Der erste Weg zum Zeugnis ist der Antrag selbst. Hier werden generell zwischen zwei verschiedenen Varianten unterschieden. Entweder per Papier oder auf elektronischem Wege sozusagen mit einer PDF. Ebenfalls erwähnt werden muss, dass das Zeugnis sich nicht von jedem beantragen lässt. Nur mit der Zustimmung der anderen Person. Selbst ein Arbeitgeber oder Vermieter darf nicht ohne Zustimmung den Strafregisterauszug beantragen. Darauf gilt es zu achten.